4. Mai 2012 13:09
Tim hat geschrieben:...ist es ja an sich keine Direktlieferung
Tim hat geschrieben:...und auch kein Intercompany-Geschäft...
4. Mai 2012 13:19
zannaleer hat geschrieben:Und entschuldigt meinIch möchte hier auch nicht über den Sinn oder Unsinn unseres Lösungsansatzes diskutieren, sondern nur wissen, ob bereits so etwas gemacht wurde und welcher Lösungsansatz dort verfolgt wurde.
Die lebhafte Diskussion ist mir doch lieber als die Lösung unseres "vermurksten" Ansatzes.
4. Mai 2012 13:19
zannaleer hat geschrieben:Aber ich glaube, das Thema ist zu komplex, um es hier weiter zu vertiefen. Wir werden wahrscheinlich mal einen Workshop mit externen Beratern ins Auge fassen.
4. Mai 2012 13:42
Ja, das schrieb Alexander bereits. Es gibt einen Mix. Deshalb zielte mein Ansatz darauf ab, den häufigsten Fall quasi optimal abzudecken und die anderen zu integrieren, nicht andersherum.HattrickHorst hat geschrieben:Tim hat geschrieben:...ist es ja an sich keine Direktlieferung
Das weiß ich nicht. Kommt darauf an, wie es genau abläuft. Kann auch sein, daß es mal so und mal so ist.
Wenn bei euch im Lager Ware liegt, die euch aber nicht gehört und der Eigentümer der Ware verkauft nun diese, dann hat das mit Intercompany nur insofern zu tun, dass man quasi Dienstleistungen von euch in Anspruch nimmt. Ich gehe in dem konkreten Fall hier sogar davon aus, dass für die Logistik-Dienstleistung gar keine Rechnung an die Tochtergesellschaft geschrieben wird.HattrickHorst hat geschrieben:Tim hat geschrieben:...und auch kein Intercompany-Geschäft...
Aber selbstverständlich, das ist sogar Intercompany par excellence. Sollte es keine Direktlieferung sein, so wie du annimmst, dann müßten für eine 100% saubere Darstellung sogar die Artikel erst an den ausführenden Mandanten verkauft werden. Von mir aus zum Einstandsbetrag oder zum Verkaufswert, kommt darauf an, wo man welchen Umsatz sehen möchte. Ansonsten, wenn es Direktlieferung ist, dann kauft man im Prinzip zumindest die Transportdienstleistung ein und hätte somit ebenfalls ein Intercompany-Geschäft.
4. Mai 2012 14:07
Da hast du recht, das ist erstmal kein Intercompany, es sei denn man möchte, wie du sagst, die Lagerhaltung gegen den anderen Mandanten abrechnen. Das wird dann aber sehr aufwendig.zannaleer hat geschrieben:Das chaotische bei uns ist jetzt, dass die Artikel, die Mandant B gehören physisch beim Mandanten A liegen.
Somit nimmt B eine Transportdienstleistung von A in Anspruch, was meiner Meinung nach ein klares Intercompany-Geschäft ist.zannaleer hat geschrieben:Die Versandabwicklung erfolgt auch im Mandanten A.
8. Mai 2012 08:02