Re: 2 Mandanten in einem?

4. Mai 2012 13:09

Tim hat geschrieben:...ist es ja an sich keine Direktlieferung

Das weiß ich nicht. Kommt darauf an, wie es genau abläuft. Kann auch sein, daß es mal so und mal so ist.

Tim hat geschrieben:...und auch kein Intercompany-Geschäft...

Aber selbstverständlich, das ist sogar Intercompany par excellence. Sollte es keine Direktlieferung sein, so wie du annimmst, dann müßten für eine 100% saubere Darstellung sogar die Artikel erst an den ausführenden Mandanten verkauft werden. Von mir aus zum Einstandsbetrag oder zum Verkaufswert, kommt darauf an, wo man welchen Umsatz sehen möchte. Ansonsten, wenn es Direktlieferung ist, dann kauft man im Prinzip zumindest die Transportdienstleistung ein und hätte somit ebenfalls ein Intercompany-Geschäft.

Re: 2 Mandanten in einem?

4. Mai 2012 13:19

zannaleer hat geschrieben:Und entschuldigt mein
Ich möchte hier auch nicht über den Sinn oder Unsinn unseres Lösungsansatzes diskutieren, sondern nur wissen, ob bereits so etwas gemacht wurde und welcher Lösungsansatz dort verfolgt wurde.

Die lebhafte Diskussion ist mir doch lieber als die Lösung unseres "vermurksten" Ansatzes.

Darüber mach dir mal gar keine Gedanken. Ausnahmslos jede Lösung egal für welches Problem hat gewisse Vor- und Nachteile. Man kann immer nur die Optionen ausloten und festlegen, womit man am besten zurecht kommt. Die Entwicklung der Optionen basiert aber auf Wissen und Erfahrung und da hat jeder Mensch nunmal andere. Solange man keine Scheuklappen auf hat und sich von den Ideen und Einfällen anderer inspirieren läßt, geht man auf jeden Fall den richtigen Weg. Und meiner Erfahrung nach endet der auch in 99% aller Fälle bei der besten Lösung für den konkreten Fall.

Und genau dafür ist ja auch ein Forum da. :mrgreen:

Re: [Nicht gelöst][neuer Ansatz] 2 Mandanten in einem?

4. Mai 2012 13:19

zannaleer hat geschrieben:Aber ich glaube, das Thema ist zu komplex, um es hier weiter zu vertiefen. Wir werden wahrscheinlich mal einen Workshop mit externen Beratern ins Auge fassen.

Das ist eine sehr gute Idee.

Wenn du dann in ein paar Wochen hier einen Betrag von dem Berater liest, wie man Teile davon lösen könnte, dann weißt du wie komplex das Thema ist... :wink:

Re: 2 Mandanten in einem?

4. Mai 2012 13:42

HattrickHorst hat geschrieben:
Tim hat geschrieben:...ist es ja an sich keine Direktlieferung

Das weiß ich nicht. Kommt darauf an, wie es genau abläuft. Kann auch sein, daß es mal so und mal so ist.
Ja, das schrieb Alexander bereits. Es gibt einen Mix. Deshalb zielte mein Ansatz darauf ab, den häufigsten Fall quasi optimal abzudecken und die anderen zu integrieren, nicht andersherum.

HattrickHorst hat geschrieben:
Tim hat geschrieben:...und auch kein Intercompany-Geschäft...

Aber selbstverständlich, das ist sogar Intercompany par excellence. Sollte es keine Direktlieferung sein, so wie du annimmst, dann müßten für eine 100% saubere Darstellung sogar die Artikel erst an den ausführenden Mandanten verkauft werden. Von mir aus zum Einstandsbetrag oder zum Verkaufswert, kommt darauf an, wo man welchen Umsatz sehen möchte. Ansonsten, wenn es Direktlieferung ist, dann kauft man im Prinzip zumindest die Transportdienstleistung ein und hätte somit ebenfalls ein Intercompany-Geschäft.
Wenn bei euch im Lager Ware liegt, die euch aber nicht gehört und der Eigentümer der Ware verkauft nun diese, dann hat das mit Intercompany nur insofern zu tun, dass man quasi Dienstleistungen von euch in Anspruch nimmt. Ich gehe in dem konkreten Fall hier sogar davon aus, dass für die Logistik-Dienstleistung gar keine Rechnung an die Tochtergesellschaft geschrieben wird.

Wahrscheinlich hast du die ursprüngliche Anforderung Alexanders nicht ausreichend gelesen, aber wenn man Ware des Mandanten B verkauft und die einzige Eigenart daran ist, dass diese Ware im Lager von Mandant A liegt (aber diesem nicht gehört), dann hat es weder etwas mit Direktlieferung, noch mit Intercompany zu tun. In beiden Fällen würde der Lagerbestand von Mandant A reduziert, es soll aber lediglich der Lagerbestand von Mandant B reduziert werden. Das war jedenfalls der ursprünglich beschriebene Fall.
Ergänzt hat Alexander dann noch, dass Mandant A wiederum Ware von allen Mandanten verkauft, also egal ob diese Mandant A oder B gehören. Das ist aber aus meiner Sicht relativ einfach per IC zu lösen, dann greift auch wieder der Ansatz NAS bzw. WebService für die automatischen Buchungen, damit der Mandant nicht gewechselt werden muss. Plus natürlich die Anpassungen für die direkte Ansicht des Lagerbestandes von Mandant B.

Re: [Nicht gelöst][neuer Ansatz] 2 Mandanten in einem?

4. Mai 2012 14:07

Ok, das war darauf bezogen, daß
zannaleer hat geschrieben:Das chaotische bei uns ist jetzt, dass die Artikel, die Mandant B gehören physisch beim Mandanten A liegen.
Da hast du recht, das ist erstmal kein Intercompany, es sei denn man möchte, wie du sagst, die Lagerhaltung gegen den anderen Mandanten abrechnen. Das wird dann aber sehr aufwendig.
Allerdings sagt Alexander ja auch:
zannaleer hat geschrieben:Die Versandabwicklung erfolgt auch im Mandanten A.
Somit nimmt B eine Transportdienstleistung von A in Anspruch, was meiner Meinung nach ein klares Intercompany-Geschäft ist.
Wenn der Transport nachher über DHL, UPS oder sonst was abgewickelt wird, dann kommt es darauf an, an wenn das Transportunternehmen seine Rechnung stellt. Ist es A, reden wir von einer Weiterbelastung einer Subunternehmerrechnung, die ganz normal als Intercompany behandelt werden kann. Geht die Transportrechnung an B, könnte man sich allenfalls über eine Weiterbelastung (der Kosten) zur Beauftragung und Vorbereitung der Transportdienstleistung unterhalten. Den Aufwand müßte man sicherlich nicht auf sich nehmen und dann wäre es auch kein Intercompany.

Re: [Nicht gelöst][neuer Ansatz] 2 Mandanten in einem?

8. Mai 2012 08:02

Hi,

soweit ich die Anforderung richtig überflogen habe, haben wir hier ein ähnliches "Gewerkel" am laufen.
Mandant A verkauft Artikel von Mandant B. Also ein Intercompanygeschäft.

Beide Mandanten sind bei uns getrennt.

Die Bestellabwicklung erfolgt über den Standard Bestellvorschlag in Mandant A (erweitert durch Funktion "nur Lager füllen". Durch Auslieferungen wird der Bestand in diesem Mandant ins Minus gebucht.
Über den automatischen Bestellvorschlag wird am nächsten Morgen eine Bestellung erzeugt und zwar über die Artikel, die am Vortag ins Minus gebucht worden sind. Die Bestellung wird in einer mandantenübergreifenden Tabelle abgelegt und vor dort aus in Mandant A über EDI eingelesen.

Da hier die Artikel nicht zu 1:1 sind sondern teilweise andere Texte, Maße, Nummern haben müssen als im jeweils anderen Mandant erfolgt die Zuordnung über die Standardtabelle "Kundenartikel" in Mandant A.

Für die Tourenplanung gibt es ebenfalls übergreifende Tabellen in denen sowohl Tourpositionen von Mandant A als auch B enthalten sind.

Alle Bestände die für B produziert wurden, liegen und gehören A, solange bis abgerufen wird. Wenn man so will ein Konsignationslager.
Tante Edit meint: Hatte wir aber auch schon mit einem eigenen Lager für Mandant B am laufen das als Lagerort in A angelegt war.

Falls ich die Anforderung falsch verstanden/überflogen habe, vergiß einfach den Post :) Wenn Du Fragen hast, einfach fragen :)

Gruß Stevie