13. September 2010 15:53
Für mich hört sich das ganze nach einer Konsignationslager-Verwaltung an.
Die Artikel gehören also nicht Euch, sondern dem Kunden. Ihr stellt nur den Lagerplatz zur Verfügung?
In einem solchem Fall dürfen die Bestände nicht ins Hauptlager gebucht werden, damit eine Abgrenzung bei den Bestandsabfragen möglich ist.
Das Abbuchen von Beständen kann immer nur per Auftrag erfolgen, aus dem dann ein Lieferschein erstellt wird. Da muss dann auch 'ne Rechnung geschrieben werden.
Mir ist jedenfalls kein anderes Verfahren bekannt, es sei denn, man bucht nicht nur die Zugänge per Buchblatt ins Lager, sondern auch die Abgänge. Dann hat man aber keinen Lieferschein. Man könnte in diesem Fall evt. den Buchungsbeleg "verbiegen"
, damit er wie ein Lieferschein aussieht.
Aber auch dann müßt Ihr die Bestandverwaltung klären.