[Gelöst] Löschen von Geb. Belegen

24. April 2008 16:32

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher aber dürfen Geb. Belege (Geb. Verkaufsrechnungen/Geb. Einkaufsrechnungen) einfach so gelöscht (Kopf)werden? :shock:
Löschen kann ich die Geb. Belege wenn ich sie einmal gedruckt habe aber wenn ich später noch mal einen Beleg benötige kann ich mir den nicht mehr ausdrucken.

Wie seht ihr dieses Thema denn so?

Gruß

HM
Zuletzt geändert von HM am 25. April 2008 10:28, insgesamt 1-mal geändert.

24. April 2008 16:34

Zunächst einmal hast du den IST-Zustand schon sehr richtig begriffen ;-)

Wir finden diese Lösung allerdings auch eher - ähm - zweifelhaft und ändern die Programmierung so, dass diese Belege nicht manuell gelöscht werden können.

24. April 2008 16:45

Bin Deiner Meinung, in diesem Bereich sollte der Vollständigkeithalber nichts gelöscht werden.

Ist das jetzt ein Bug?

Gruß

HM

24. April 2008 16:52

Schwer zu sagen,
es könnte z.B. sein, dass nur unsere Gesetze so streng sind und besagen, dass es für diese Belege eine Aufbewahrungspflicht und damit ein Löschverbot gibt.

Allerdings hätte ich selbst von den Programmierern der DACH-Anpassungen schon erwartet, dass sie das mit reinnehmen.

Warum dies dennoch nicht geschieht - keine Ahnung.

24. April 2008 22:53

Natalie hat geschrieben:es könnte z.B. sein, dass nur unsere Gesetze so streng sind und besagen, dass es für diese Belege eine Aufbewahrungspflicht und damit ein Löschverbot gibt

Aufbewahrungspflicht schon - aber nicht in Navision. Ausdrucken und dann abheften. Dort besteht dann die Aufbewahrungspflicht. Navision ist nun mal kein Archivierungssystem für Dokumente. Hier zu gibt es andere Software.

Gruß, Marc

25. April 2008 09:13

Mir ist bekannt dass es Archivierungssysteme für Navision gibt.

Es kommt dann noch ein weiteres Problem wenn ich z.B. eine Geb. Rechung lösche wird diese auch nicht mehr in der Verkaufshistorie des Kunden angezeigt.

Ich finde dass dadurch die spätere Informationsbeschaffung bzw. Informationsübersicht, abgesehen von den Reports, unterbrochen wird.

Gruß
HM

25. April 2008 09:32

Der NAV-Standard lässt es zu, dass Geb. Belege gelöscht werden dürfen, wenn sie mindestens einmal gedruckt wurden. Für die Archivierung ist NAV nicht zuständig. Die Belege müssen nach der GdPdU revisionssicher aufbewahrt werden, d.h. gegen jegliche Veränderung geschützt, was in NAV nicht der Fall ist. Man braucht bei einer gebuchten Rechnung nur den Report ändern, dann verstößt man gegen diese Pflicht. Es gibt Archivierungs-Systeme mit Integration in NAV z.B. Easy Enterprise

25. April 2008 10:27

Vielen Dank für Eure Kommentare zu diesem Thema.

Ich denke man sollte es bei einer Implementierung absprechen wie die Benutzer diesen Bereich handhaben möchten und entsprechende Anpassung durchführen.

Werde dieses Thema dann jetzt abschließen.

Gruß
HM