28. Mai 2008 10:31
Hi zusammen,
Wenn ein Teilzugang in einem späteren Jahr als das Anschaffungsjahr erfolgt, darf man diesen Teilzugang nur ab Geschäftsjahresanfang abschreiben. Mit der Funktion (Checkbox) „Rückw. AfA-Korr. b. Anschaff.“ im Anlagen Buch.-Blatt erfolgt aber praktisch eine Abschreibung ab Startdatum Normal-AfA (also auch fürs Vorjahr), was aber meines Erachtens nicht korrekt ist. Gibt es in NAV keine Möglichkeit die AfA für einen solchen Teilzugang gleich mit den zusätzlichen Anschaffungskosten automatisch und korrekt buchen zu lassen?
Danke im voraus!