Registrierte Mahnungen Zahlungseingang

27. April 2009 17:26

Hallo,

wie werden die registrieren Mahnungen bebucht?
Beispiel: Ein Kunde hat eine Mahnung erhalten und daraufhin den Rechnungsbetrag inkl. der Mahngebühren bezahlt. Im Zahlungseingangs Buch.Blatt kann ich den Ausgleich nur auf die Rechnung durchführen, es bleibt im Debitor ein negativer Saldo, der eigentlich mit den Mahngebühren ausgeglichen werden müßte. Wie kann ich das bewerkstelligen?

Vielen Dank für die Infos!

Grüße
Christian Zimmermann

Re: Registrierte Mahnungen Zahlungseingang

27. April 2009 17:42

Hallo Christian,

Damit auf dem Debitoren die Gebühren als separater Posten erscheinen, muss auf der ihm zugeordneten Mahnmethode die Option 'Gebühren buchen' aktiv sein. Zusätzlich muss in der zugehörigen Debitorenbuchungsgruppe ein Sachkonto für die Gebühren hinterlegt werden.
Wenn dann die Mahnung registriert wird, wird der Betrag der Gebühren entsprechend gebucht (Debitor im Soll an Gebührenkonto im Haben). Der zugehörige Debitorenposten enthält dann im Feld Beschreibung das Wort "Mahnung" + die Nummer der Mahnung.

Zu beachten: die Option 'Gebühren buchen' gilt für alle Mahnungen der zugehörigen Mahnmethode!

Viele Grüße,
Anke

Re: Registrierte Mahnungen Zahlungseingang

28. April 2009 10:52

Hallo Anke,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Warum gibt es denn überhaupt die Möglichkeit, die Mahngebühren nicht buchen zu lassen? Welchen Anwendungsfall gibt es dafür?

Viele Grüße,
Christian

Re: Registrierte Mahnungen Zahlungseingang

29. April 2009 11:01

Es gibt viele Debitoren, die Mahngebühren trotz erfolgter Berechnung nicht bezahlen. Man könnte die Gebühren dann natürlich auch wieder anmahnen, allerdings ohne darauf erneut Gebühren zu berechnen (ist in Deutschland nicht erlaubt, da es sich um eine Nebenleistung handelt). Hat man die Gebühren aber gebucht und bekommt sie nicht bezahlt, muss man diese Beträge alle manuell 'ausbuchen'. Korrekterweise sollte dies wohl auch erst nach Eintritt der Verjährung erfolgen. Das kommt aber immer auf den Einzelfall und den Prüfer an... ;-)

Deswegen gibt es die Möglichkeit, die Gebühren (und/oder auch Zinsen) zwar auf der Mahnung zu berechnen und auszudrucken, aber nicht als Forderung einzubuchen. Bekommt man diese Nebenleistungen dann doch bezahlt, bucht man sie beim Zahlungseingang manuell auf das entsprechende Ertragskonto.

VG, Anke