29. April 2009 11:01
Es gibt viele Debitoren, die Mahngebühren trotz erfolgter Berechnung nicht bezahlen. Man könnte die Gebühren dann natürlich auch wieder anmahnen, allerdings ohne darauf erneut Gebühren zu berechnen (ist in Deutschland nicht erlaubt, da es sich um eine Nebenleistung handelt). Hat man die Gebühren aber gebucht und bekommt sie nicht bezahlt, muss man diese Beträge alle manuell 'ausbuchen'. Korrekterweise sollte dies wohl auch erst nach Eintritt der Verjährung erfolgen. Das kommt aber immer auf den Einzelfall und den Prüfer an...
Deswegen gibt es die Möglichkeit, die Gebühren (und/oder auch Zinsen) zwar auf der Mahnung zu berechnen und auszudrucken, aber nicht als Forderung einzubuchen. Bekommt man diese Nebenleistungen dann doch bezahlt, bucht man sie beim Zahlungseingang manuell auf das entsprechende Ertragskonto.
VG, Anke