29. Juni 2015 16:40
MichaleK hat geschrieben:Erst bei dem Buchen der Einkaufsrechnung geht die Ware in den eigenen Besitz über.
Du hast schon bemerkt, das es Ihm um Ware geht, die er schon
verkauft hat, aber noch in seinem Lager liegt, weil der Kunde sie noch nicht haben möchte, weil der die Ware noch nicht verkauft hat.
Was mir so zu dem Thema einfallen würde, wäre die Verwendung der Anzahlungsrechnung. Der Kunde bekommt von Ghosti81 eine Anzahlungsrechnung für den erteilten Auftrag, wenn die Ware eingetroffen ist. Danach wird mit jeder Lieferung aus dem Auftrag eine Rechnung erstellt, die wiederum mit der Anzahlungsrechnung verrechnet wird.
Wobei hier das Problem des Eigentumsübergangs zu lösen ist, da die Ware hier ja erst bei der Ausgangslieferung an den Kunden übergeht, vorher hat er nur ein Guthaben bei Ghosti81.
Gruß Fiddi