9. August 2018 15:29
Hallo,
ich habe hier einen Geschäftsvorfall bei dem ein schweizer Kunde ware bei uns bestellt aber an sein Lager in Deutschland geliefert haben möchte. Der Verk-an und Rech-an Debitor ist mit MWSt-Geschäftsbuchungsgruppe ROW angelegt und damit ohne Steuer. Wenn ich jetzt eine abweichende Lieferanschrift (zweiter Kontakt) im Auftrag angebe, so wird weiterhin die MWSt-GBG des Verk-an Debitors gezogen (im Kontakt kann ja keine besondere - inländische MWSt-GBG - hinterlegt werden). Muss ich hier zwingend mit 2 Verk-an Debitoren arbeiten?
Zuletzt geändert von rgebhart am 5. Oktober 2018 08:27, insgesamt 1-mal geändert.