Anwendung der Vereinfachungsregel in AnBu für Österreich

21. Februar 2008 15:36

Hallo,

bei einem Kunden in AT wird die AnBu eingeführt. Dort gilt noch die Vereinfachungsregel (Anschaffung im ersten Halbjahr-> Afa für 12 Monate, Anschaffung im 2. Halbjahr -> Afa für 6 Monate).

Nun wird auch noch aus einem abweichendem Wirtschaftsjahr ein Rumpfwirtschaftjahr (zuerst 01.04. bis 31.03.) Ab 01.04.07 bis 311207 = rumpfwirtschaftsjahr). In AT kann nun für 2007 nochmal Afa für 12 Monate in Anspruch genommen werden (lt. Kunde).

Ich habe bereits etliche Tests gemacht und komme auf keine korrekte Berechnung der Afa. Gebe ich die Afa in 2007 tageweise ein f. 360 Tage unter periodische Afa berechnen, wird mir nie der genaue AfaWert berechnet. Ändere ich diesen manuell und will für 2008 "ganz normal Afa für ein Jahr abrufen, wird mir auch hier immer weniger Afa berechnet, da das System meint auf Grund der Stammdaten wurde bereist mehr Afa in Anspruch genommen und reduziert demzufolge die Afa in den folgenden Jahren.

Kennt sich jemand aus ?

Danke und Gruß
SWieblitz